Der Inhalt des Bewerbungsschreibens ist für die Stellensuche von zentraler Bedeutung. Da es dem Bewerber die Möglichkeit gibt, ein persönliches Bild von sich zu zeichnen, sollte es auf jeden Fall individuell erstellt werden. Eine Variation des immer gleichen Anschreibens leistet das natürlich nicht. Aber wie lässt sich der Inhalt des Bewerbungsschreibens überzeugend gestalten?
Im Internet findest du zahlreiche Muster für Bewerbungsschreiben. Sie dienen vor allem zur Orientierung bei der einheitlichen Gestaltung des Anschreibens. Da ein individueller Inhalt des Bewerbungsschreibens Grundvoraussetzung ist, empfiehlt es sich außerdem, die Vorlagen detailliert anzupassen.
Der Inhalt des Bewerbungsschreibens sollte sich hauptsächlich aus Informationen und Fakten zusammensetzen, die für die jeweilige Stelle relevant sind. Darunter fallen Punkte wie Motivation und Bezug zum Unternehmen, aber auch zentrale berufliche Erfahrungen und Soft Skills.
Die Anschrift im Bewerbungsschreiben sollte stets mit dem Inhalt derStellenausschreibung übereinstimmen. Dabei richtet sich die Anrede in der Regel an eine einzige Person, die du gezielt ansprichst.
Sofern das Stellenangebot keinen Ansprechpartner anführt, ist es empfehlenswert, diesen über ein Vorab-Telefonat in Erfahrung zu bringen. Nur wenn der Name der Person nicht in Erfahrung gebracht werden kann, sollte die unpersönliche Ansprache "Sehr geehrte Damen und Herren" verwendet werden. Nennt die Ausschreibung hingegen zwei Personen, adressiert das Anschreiben grundsätzlich beide.
Gelungene Anschreiben in einer Bewerbung beginnen mit einer firmenbezogenen Einleitung. Sie signalisiert dem Arbeitgeber, dass du dich mit dem Unternehmen auseinandergesetzt hast. Standardsätze wie "Hiermit bewerbe ich mich um die Stelle als ..." sind tabu. Er deutet darauf hin, dass es sich möglicherweise um ein kopiertes Standardanschreiben handelt und du dich wahrscheinlich nicht speziell für diese Stelle interessierst.
Das Anschreiben stellt gewissermaßen die Visitenkarte des Bewerbers dar – immerhin handelt es sich um das Dokument, das der Personaler in er Regel als erstes liest. Personalbeauftragte verbringen dabei meist nur wenige Minuten mit dem Inhalt des Bewerbungsschreibens. Daher ist es umso wichtiger, dass sich das Dokument von der Masse abhebt und bereits in wenigen Zeilen überzeugende Argumente für deine Anstellung liefert.
Viele Beispiele für Bewerbungsschreiben enthalten einen Satz zum Thema Gehaltsvorstellungen. Sie sollten jedoch nur erwähnt werden, sofern es in der Stellenausschreibung gefordert ist. Besonders bei tariflich geregelten Löhnen fällst du mit solchen Angaben sogar negativ auf, da die Vergütung in diesem Fall fest geregelt ist. Wer sich auf eine entsprechende Stelle bewirbt, sollte das natürlich wissen.
Zum einen sollte – zumindest bei Stellen, die unbefristet oder für länger als ein Jahr zu besetzen sind – immer ein Jahresgehalt genannt werden. So signalisierst du, dass du langfristig im Betrieb bleiben möchtest und deckst nebenbei das Thema Zusatzzahlungen ab. Einigen Firmen zahlen nämlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder sogar Prämien. Das Monatsgehalts lässt dagegen offen, wie viel der Bewerber sich als Gesamteinkommen wünscht.
Als Zweites solltest du darauf achten, stets runde Summen zu nennen, beispielsweise ein Brutto-Jahresgehalt von 38.000 Euro.
Bevorzugt wird von Personalbeauftragten übrigens die Nennung konkreter Zahlen. Indirekte Sätze wie "Bei meinen Gehaltsvorstellungen bin ich verhandlungsbereit" erwecken dagegen den Eindruck eines Bewerbers, der den Job um jeden Preis annehmen würde.
Der Schlusssatz fordert am besten aktiv zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch auf. Er könnte also lauten: “Ich freue mich auf die Einladung zu einem persönlichen Gespräch”. Einige Muster-Anschreiben bieten hier durchaus brauchbare Variationen, die sich hervorragend als Schlussformel eignen.
Beispiele für Bewerbungsschreiben enthalten manchmal das Wort „Anlage“. Früher war der Begriff mit einer anschließenden, vollständigen Auflistung der beiliegenden Dokumente gefordert – diese Vorgabe ist allerdings schon lange veraltet. Stattdessen steht es dem Bewerber mittlerweile frei, ob er ausdrücklich auf die Anlagen hinweist.
Da nach dem Bewerbungsschreiben selbstverständlich weitere Dokumente folgen, ist es überflüssig, die Anlagen gesondert zu erwähnen. Trotzdem auf sie zu verweisen, zählt aber noch lange nicht als fataler Fehler. Das gilt im Übrigen auch für das Anlagenverzeichnis. Es ist zwar ebenfalls überholt, führt aber in der Regel nicht zur Aussortierung der Bewerbung, wenn es trotzdem vorliegt.
Wichtig bleiben vor allem die fachliche Qualifikation und die Nachweise durch entsprechende Arbeitszeugnisse. Ob bereits im Inhalt des Bewerbungsschreibens auf die Anlagen verwiesen wird, ist in der Regel irrelevant.
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